Weihnachtsdorf 2015

Weihnachtsdorf 2015

 

Auch in diesem Jahr sind wir wieder im Weihnachtsdorf auf dem Gerricusplatz vertreten.

 

Schauen Sie einfach vorbei und informieren sie sich über die uns angeschlossenen Vereine.

 

Selbstverständlich wieder bei Apfelcalvados und Waffeln.

 

Ihre IGV

Satzung

Satzung der Interessengemeinschaft der Vereine im Stadtbezirk 7 e.V. (IGV)

§1

Der Verein führt den Namen „Interessengemeinschaft der Vereine im Stadtbezirk 7 e.V.“ (kurz „IGV“).Er wurde am 16.04.1996 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Düsseldorf eingetragen.

§2

Die IGV ist eine Interessengemeinschaft von Vereinen aus dem Stadtbezirk 7 (Stadtteile Hubbelrath,Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg und Knittkuhl). Die Selbständigkeit der angeschlossenen Mitgliedsvereine wird durch die IGV nicht berührt.

Vereinszweck ist die Koordinierung der Interessen der angeschlossenen Mitgliedsvereine und Erteilung von Unterstützung bei deren Durchsetzung.

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch

- die Herstellung und Vertiefung von Kontakten zwischen den einzelnen Mitgliedsvereinen

- Sammeln und Weitergabe der Veranstaltungstermine der angeschlossenen Mitgliedsvereine

- die Unterstützung bei der Vertretung allgemeiner Belange von Mitgliedsvereinen gegenüber Dritten.

- Kontaktaufnahme mit Bürgern, anderen Vereinigungen, Organisationen oder Zusammenschlüssen von Vereinen,

um mit ihnen gemeinsam Interessen angeschlossener Mitgliedsvereine zu unterstützen.

Die IGV ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.

§3

Finanzielle Mittel der IGV dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedsvereine erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der IGV.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5

Mitglied der IGV kann jeder den Vereinszweck bejahende eingetragene Verein werden. Die Erhebung von Beiträgen wird in der Geschäftsordnung geregelt. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitgliedsvereine.

§6

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch schriftlich erklärten Austritt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.

b) durch Ausschluss, welcher durch Vorstandsbeschluss erfolgt. Der Ausschluss eines Mitgliedvereins kann nur erfolgen, wenn es grob gegen diese Satzungen verstößt, sich eines Vergehens schuldig macht, welches geeignet ist, den Ruf und das Ansehen der IGV zu schädigen oder seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.

Gegen den Ausschluss steht dem betreffenden Mitgliedsverein innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ausschlusses das Recht der Berufung zu. Diese muss schriftlich an den IGV-Vorstand gerichtet werden. Der IGV-Vorstand beruft eine Mitgliederversammlung ein, in der über den Ausschluss entschieden wird. Der Beschluss dieser Mitgliederversammlung ist endgültig.

§7

Geschäftsjahr ist dasKalenderjahr.

§8

1. Die Organe der IGV sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

2. Die angeschlossenen Mitgliedsvereine werden vertreten durch deren Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter/in. Dem Vorsitzenden/Der Vorsitzenden des Mitgliedsvereins steht es frei, im Falle seiner Verhinderung und/oder der Verhinderung seines Vertreters/seiner Vertreterin einen Delegierten/eine Delegierte zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Die erschienenen Vereinsvertreter der Mitgliedsvereine sind uneingeschränkt stimmberechtigt. Jeder Mitgliedsverein hat eine Stimme.

§9

1. Vorstandsmitglieder

a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in, der/die Schatzmeister/in und der/dieSchiftführer/in.

b) Die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf der Mitgliederversammlung für die Dauervon 2 Jahren gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist auf der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied nachzuwählen.

c) Zur Unterstützung des Vorstandes können bis zu 4 Beisitzer durch den jeweils amtierenden Vorstand berufen werden. Die Aufgaben regelt eine Geschäftsordnung.

d) Ehrenvorsitzende

Ehrenvorsitzende werden vom Vorstand der IGV vorgeschlagen und bei der Mitgliederversammlung gewählt.

2. Geschäftsführung

Der Vorstand führt gemäß § 9 Punkt 1.-3. die laufenden Geschäfte der IGV. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

3. Vertretung

Die IGV wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

4. Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt.

b) Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss unverzüglich unter Beachtung der Ladungsfristen einberufen werden, wenn mindestens 25 % der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes dies verlangen.

c) Der/DieVorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung sein/e Stellvertreter/in leiten/leitetdie Mitgliederversammlung und führt deren Beschlüsse durch.

d) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens 14 Kalendertage vor Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich an alle Mitgliedsvereine erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen müssen mindestens 7 Kalendertage vorher schriftlich beim Vorstandeingereicht sein.

e) Alle Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitgliedsvereine und wenigstens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind und die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Eine neu einzuberufende Mitgliederversammlung im Anschluss einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedsvereine in jedem Fall beschlussfähig.

f) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedsvereine gefasst.

g) Satzungsänderungen müssen in der Einladung angekündigt werden und bedürfen der Zustimmung von wenigstens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedsvereine.

h) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem/r Geschäftsführer/in oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

5. Sach-und Vermögensverwaltung

a) Das Sach- und Barvermögen wird durch den Vorstand verwaltet. Der/Die Schatzmeister/in, oder im Falle seiner Verhinderung sein/e Vertreter/in, hat über Ein- und Ausgaben ordnungsgemäß Buch zu führen.

b) Anfallende Belege sind vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter abzuzeichnen.

c) Die Kasse ist mindestens sieben Kalendertage vor der Mitgliederversammlung durch zwei Kassenprüfer zu prüfen, die auf der Mitgliederversammlung darüber berichten und ein Prüfungsprotokoll vorlegen müssen.

d) Der/DieSchatzmeister/in muss darüber hinaus zu jeder Zeit in der Lage sein, auf Verlangen die Finanzsituation darzulegen.

e) Für die Wahlperiode sind von der Mitgliederversammlung mindestens 2 Kassenprüferfür die

Dauer von 2 Jahren zu wählen.

§10

1. Die Auflösung der IGV kann nur durch eine besondere zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesem Beschluss sind wenigstens ¾ aller Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedsvereine erforderlich. Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung der IGV fällt das Vermögen der IGV an eine Institution, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§11

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Mit dem Wirksamwerden der neuen Satzung durch Eintragung in das Vereinsregister ist die bei Gründungdes Vereins am 16.04.1996 errichtete und zuletzt am 07.09.2004 geänderte bisherige Satzung außer Kraft getreten.

Düsseldorf, den 05.03.2013

Beisitzer

Für die IGV:
Willi Döring, Hagener Str. 36, 40625 Düsseldorf

Für die Brauchtumsvereine:

Für die Heimat- und Bürgervereine:

Für die Kleingartenvereine:

Für die Kulturvereine:

Für die Ökonomievereine:

Für die Sozialvereine:

Für die Sportvereine:

Für die Vereine der ev. und kath. Kirche:

Migration und Flüchtlinge
Frau Susanne Hummen   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Mechthild Schmölders Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Organisation und Technik:
Dirk Wegnershausen

Ehrenvorsitzende

Hans Küster, Morper Str. 62, 40625 Düsseldorf

und

Detlef Becker, Hasselbeckstr. 44, 40625 Düsseldorf

Über die IGV

Wir sind eine starke Gemeinschaft:

39 Vereine aus dem Stadtbezirk 7
-Hubbelrath, Gerresheim, Grafenberg, Knittkuhl, Ludenberg-
aus den Sektoren
Brauchtumsvereine · Bürger- und Heimatvereine · Kleingartenvereine
Kunst- und Kulturvereine · Ökonomie · Sozialvereine · Sportvereine
Vereine der ev. und rk. Kirche
mit rund 20.000 Mitgliedern!
Das ist die IGV!  Seit 1996.

Die IGV hat sich die Koordination der Interessen der angeschlossenen Vereine auf die Fahnen geschrieben und unterstützt die Vereine bei der Vertretung allgemeiner Belange gegenüber Dritten. Zusätzlich nimmt die IGV Kontakt zu Bürgern, anderen Vereinen, Organisation oder Zusammenschlüssen von Vereinen aus dem Bezirk 7 auf, um mit ihnen gemeinsam die Interessen angeschlossener Vereine zu unterstützen.

Geführt wird die IGV von einem 5-köpfigen Vorstand, der ausschließlich ehrenamtlich für die IGV arbeitet.

Der Vorstand stellt sich vor

1. Vorsitzender:

Günther Gudert

Tel.: + 49 (0) 171 5 20 98 07

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2. Vorsitzender:

Dieter Boening

Handy: + 49 (0) 172 2 04 27 11

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Geschäftsführer:

Stefan Jansen

Tel.: + 49 (0) 173 2 63 51 64

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Schatzmeisterin:

Jennifer Böning

Tel.: +49(0) 178 2 74 40 74

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Pressesprecher:

Uli Geduldig

Tel +49(0) 160 6 34 61 04

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eMail-Adresse IGV: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Impressum

Name: Interessengemeinschaft der Vereine im Stadtbezirk 7 e.V.

Vorsitz: Günther Gudert
Vereinsadresse: Rennbahnstraße 20, 40629 Düsseldorf

Telefon: 0211/177 26 - 0
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.igv-duesseldorf-bv7.de

eingetragen: Amtsgericht Düsseldorf VR 8249

Bankverbindung:

Bank: Stadtsparkasse Düsseldorf
BLZ: 300 501 10
Konto: 100 65 44 579
IBAN:  DE16300501101006544579
BIC:  DUSSDEDDXXX

Interim Webadmin:

Shady Aguib, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Holger Gräf, Tel.: 0211/94214887, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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